Prüfungsverwaltung

Die Prüfungsverwaltung des Fachbereichs Physik kümmert sich um alle verwaltungstechnischen Belange rund um Ihr Studium:

  • Bewerbung
  • Anerkennung von Leistungen
  • Anmeldung zu Prüfungen
  • Führung der Prüfungsakten
  • Anmeldung von Abschlussarbeiten

Carina Hahn

Fachbereich Physik
Prüfungsverwaltung
Raum P 619
Tel.: +49 7531 88-3783

 

Prüfungsverwaltung:
Bachelor of Science
Bachelor of Education
Master of Education

Promotion

Giuseppe Emmolo

Fachbereich Physik
Prüfungsverwaltung
Raum P 618
Tel.: +49 7531 88-4015

Sprechzeiten:

Mo, Mi 9-12 Uhr

Prüfungsverwaltung:
Master of Science

FAQ

Was ist die Orientierungsprüfung?

Die Orientierungsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Studiums im Bachelorstudiengang Physik. Sie dient dazu, frühzeitig zu prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für das Fachstudium mitbringen. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Leistungsnachweisen, die Sie je nach gewählter Vertiefungsrichtung (angewandte oder mathematische Vertiefung) erbringen müssen. Wird die letzte Wiederholung einer Prüfungsleistung der Orientierungsprüfung nicht bestanden, gilt die Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch für den Studiengang.

Was passiert, wenn ich die Orientierungsprüfungen nicht bestehen sollte?

Wenn Sie die Orientierungsprüfungen, auch nach dreimaligem Versuch, bis zum Beginn der Vorlesungszeit im vierten Semester nicht bestehen, gilt die Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr für das Studium zugelassen sind. Wenn Sie jedoch aus einem guten Grund die Frist nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen, um die Prüfung noch abzulegen.

Wie viele Versuche habe ich für die Orientierungsprüfung?

Sie haben insgesamt drei Versuche. Wenn Sie eine Prüfungsleistung im ersten Versuch nicht bestehen, können Sie diese dreimal wiederholen. Die Studienleistung im Nebenfach kann beliebig oft wiederholt werden. Wenn Sie die Prüfungsleistungen einschließlich der dreimaligen Wiederholung nicht bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters bestanden haben, gilt die Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden, und Sie verlieren Ihren Prüfungsanspruch.

Ich möchte im nächsten Semester meine Bachelorarbeit anmelden. An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie mit Ihrer Bachelorarbeit beginnen möchten, müssen Sie zuerst ein Thema mit einem Betreuer Ihrer Wahl vereinbaren. Anschließend müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Prüfungssekretariat des Fachbereichs stellen (siehe oben links Formulare und Merkblätter). Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit muss vor Beginn des Bearbeitungszeitraums schriftlich beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt insgesamt 3 Monate.

Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

  • Für schriftliche Prüfungen melden Sie sich über ZEuS an.
  • Bei mündlichen Prüfungen müssen Sie zunächst einen Termin mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin vereinbaren. Anschließend informieren Sie die Prüfungsverwaltung (Frist: 1 bis 2 Wochen vor der Prüfung).
    • Für Bachelor-Studiengänge und den Master of Education wenden Sie sich an Frau Hahn .
    • Für den Master of Science stellen Sie einen Antrag auf Anmeldung