Promotionsausschuss
Die Fachbereichssprecherin/der Fachbereichssprecher erledigt als Promotionsbeauftragte/Promotionsbeauftragter in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Prüfungsamt der Universität die laufenden Geschäfte der Promotionsverfahren.
Die Promotionsbeauftragte/der Promotionsbeauftragte kann bei einzelnen Angelegenheiten eine Entscheidung des Promotionsausschusses herbeiführen.
Der Promotionsausschuss besteht aus den hauptamtlichen an der Universität Konstanz tätigen Professorinnen und Professoren sowie den Hochschul- und Privatdozentinnen und -dozenten des Fachbereichs. Vorsitzende/Vorsitzender des Promotionsausschusses ist die Fachbereichssprecherin/der Fachbereichssprecher.
Zu den Aufgaben des Promotionsausschusses gehört u. a. die Entscheidung über die Annahme als Doktorandin/Doktorand am Fachbereich.
Die Vorlagen und Protokolle des Fachbereichsrats sind nur deren Mitgliedern zugänglich.